Technische Sicherheitseinrichtung (Manipulationsschutz)
Um Manipulationssicherheit zu garantieren, enthält außerdem jeder Kassenbon eine elektronische Signatur in Form eines maschinenlesbaren Codes (OCR/Zeichenkette, QR-Code oder Link).
Eine Signaturerstellungseinheit signiert mit Hilfe eines Signaturschlüssels elektronisch die Belegdaten.
Bei vorsätzlicher Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Pflicht droht nach dem Finanzstrafgesetz eine Strafe bis zu 5.000 Euro.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beschaffung und technischen Umsetzung Ihrer Sicherheitseinrichtung.
Die Sicherheitseinrichtung:
Sie besteht üblicherweise aus einem Kartenleser und einer Smartcard.
Hier als Beispiel:
Smartcardreader für
USB-Anschluss mit
A-Trust Signaturkarte
im SIM-Format:
